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Schadenanzeige

Hinweise zu diesem Service

Bitte schildern Sie unter Angabe Ihrer persönlichen Daten den Schadenfall und fügen alle relevanten Belege (Fotos, Kostenvoranschlag etc.) bei. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Wallfahrtsstadt Werl erst nach Prüfung der Sach- und Rechtslage zur Schadensregulierung äußern kann. Bis zur Haftungszusage erfolgt jegliche finanzielle Maßnahme auf Ihre Kosten.

Wenn wir Ihre Schadenmeldung erhalten haben, wird die zuständige Fachabteilung über den Schaden informiert und um Stellungnahme gebeten. Nachdem die notwendigen Ermittlungen zur Sach- und Rechtslage durchgeführt sind, wird der Schadenfall unserer (Kfz-)Haftpflichtversicherung angezeigt. Ihr Schadenersatzantrag wird so schnell wie möglich bearbeitet.

Nach Abschluss der Ermittlungen wird die Entscheidung über Ihre Forderung getroffen. Über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Darin steht, ob und in welcher Höhe Sie Schadenersatz erhalten.

Bitte beachten Sie, wenn Sie Rechnungen und Belege einreichen, dass dies nicht automatisch einen Schadenersatzanspruch oder eine Zahlungspflicht der Wallfahrtsstadt Werl auslöst.

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