Serviceübersicht
Gewerbe und Wirtschaft
Der Einheitliche Ansprechpartner dient als Behördenlotse für in- und ausländische Dienstleister.
Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldungDas Land NRW bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Gewerbe online an-, ab-, oder umzumelden. Sie bezahlen die Dienstleistung direkt online und die Daten werden an die zuständige Kommune weitergeleitet.
GewerbezentralregisterauskunftDies ist ein Service des Bundesamtes für Justiz. Hier können Sie online eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Antrag auf Ausstellung einer UnbedenklichkeitsbescheinigungDie Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, wie etwa der Erteilung einer Gaststättenkonzession, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Erteilung öffentlicher Aufträge und so weiter, benötigt.
Zur Nutzung dieses Services ist eine Anmeldung erforderlich.
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- Für diese Auskunft werden die eID des Personalausweises und ein kompatibles Lesegerät oder NFC am mobilen Endgerät benötigt.
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- Für die Inanspruchnahme des Services fallen Gebühren an. Diese sind bereits bei der Beantragung zu entrichten. Die Wallfahrtsstadt Werl bietet hierzu giropay oder paydirekt an. Externe Services können über andere Payment-Dienstleistungen verfügen.
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- Dienstleistung, für die eine Registrierung/Anmeldung am Serviceportal der Wallfahrtsstadt Werl notwendig ist.
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- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine direkte Antragsabwicklung im Serviceportal der Wallfahrtsstadt Werl erfolgt in diesem Fall nicht.
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- Dienstleistung, für die eine gesonderte Registrierung/Anmeldung notwendig ist.