Serviceübersicht
In Bezug auf den Rundfunkbeitrag können Sie viele Angelegenheiten online abwickeln.
Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung gemäß § 69 Gewerbeordnung. Dieser Antrag kann online ausgefüllt werden - dann bitte ausdrucken und unterschrieben an uns weiterleiten.
Antrag auf die Bestätigung über die Eignung eines Betriebes für die Aufstellung von Geldspielgeräten (§ 33c Ab. 3 der Gewerbeordnung) Dieses Formular kann online ausgefüllt werden - danach bitte ausdrucken und unterschrieben an uns weiterleiten
Dieses Gewerbeabmeldeformular kann online ausgefüllt werden - danach bitte ausdrucken und unterschrieben an uns weiterleiten
Dieses Gewerbeanmeldeformular kann online ausgefüllt werden - danach bitte ausdrucken und unterschrieben an uns weiterleiten.
Das Land NRW bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Gewerbe online an-, ab-, oder umzumelden. Sie bezahlen die Dienstleistung direkt online und die Daten werden an die zuständige Kommune weitergeleitet.
Dieses Gewerbeummeldeformular kann online ausgefüllt werden - danach bitte ausdrucken und unterschrieben an uns weiterleiten
Dies ist ein Service des Bundesamtes für Justiz. Hier können Sie online eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Hier können Sie den Antrag für die Vergnügungssteuererklärung für Apparate mit Gewinnmöglichkeit ausfüllen.
- Für diese Auskunft werden die eID des Personalausweises und ein kompatibles Lesegerät oder NFC am mobilen Endgerät benötigt.
- Für die Inanspruchnahme des Services fallen Gebühren an. Diese sind bereits bei der Beantragung zu entrichten. Die Wallfahrtsstadt Werl bietet hierzu giropay, paydirekt oder PayPal an. Externe Services können über andere Payment-Dienstleistungen verfügen.
- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine direkte Antragsabwicklung im Serviceportal der Wallfahrtsstadt Werl erfolgt in diesem Fall nicht.
Diese Services/Formulare sind aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht online einreichbar. Nach dem Ausfüllen am Bildschirm erhalten Sie eine Druckvorlage, die Sie bitte unterschreiben und der Wallfahrtsstadt Werl - persönlich oder per Post - zuleiten. Das Formular ist nur im Original gültig!